Das Ex-Zeichen, das Epsilon-Ex, ist fast jedem bekannt. Es war auch schon in der alten EG-Ex-Richtline 79/196/EWG genau beschrieben und musste auf alle elektrischen Betriebsmittel aufgebracht werden, die in gasexplosiven Bereichen der Zone 1 außer im Bergbau zum Einsatz kamen.
Im Rahmen der neuen Richtlinie 94/9/EG (ATEX) bekommt dieses Zeichen eine viel größere Bedeutung. Seit dem 1. Juli 2003 muss jedes Betriebsmittel, das in gas- oder staubexplosiven Bereichen eingesetzt wird, den Anforderungen der Richtlinie entsprechen. Unabhängig davon, ob es sich um eine elektrisches oder mechanisches Betriebsmittel handelt. Äußeres Kennzeichen ist auch hier die CE-Kennzeichnung, die an jedem Betriebsmittel neben dem Ex-Zeichen angebracht ist.
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